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Honorar und Bezahlung (gültig ab 01.08.2020)

 

Persönliche Angebote (Mehrwertsteuerfrei):

  • Eltern-Coaching (bis 40 min.) -> 60.- €
     
  • Beratung / Counseling (bis 60 min.) -> 90,- € 
     
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (bis 50 Min.) -> 90,44 € bis 92,51 € in Anlehnung an die Ziffer 861 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zum 2 bis 2,3 fachen Satz (2 - 2,3 X 40,22 €)
     
  • Heilkundliche Psychotherapie bei Privatversicherungen in Anlehnung
    an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) (je nach Aufwand)
    mindestens jedoch 90,- € 
     
  • Paarberatung / Paartherapie -> (60 min.) 100,- €  - (120 Min) 200,- € 
     
  • Familienberatung -> (60 min.) 120,- €  - (120 Min) 240,- €

    – plus Fahrtkosten bei Anreise –


 Berufliche Angebote - 1h = 60 Min.: 
  • Einzel-Supervision (1 h) -> 100.- €
     
  • Team-Supervision (1 h) -> 100.- € bis 150.- € (je nach Auftrag)

  • Personal-Coaching (1 h) -> 150.- €

  • Kommunikationstraining (3 h) -> 300.- € bis 600.- € (je nach Auftrag) 

    – plus Fahrtkosten bei Anreise –
     

Die Bezahlung erfolgt nach dem Erstgespräch direkt in bar, per EC-Karte (Maestro-Card) oder per PayPal und bei Bedarf auch per Überweisung nach Rechnugsstellung. Anschließend besteht die Möglichkeit die Kosten für Einzelpsychotherapie bei der privaten Krankenversicherung, falls diese Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie beinhaltet, einzureichen. Ich rechne dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Supervisanden oder Trainees, die die Kosten von Ihrem Arbeitgeber erstattet haben wollen, klären dies bitte vorher ab.

Bei Bedarf ziehe ich in der Psychotherapie einen ärztlichen Psychotherapeuten oder Psychiater für Delegationsgespräche hinzu, falls die privaten Krankenversicherung dies wünscht. Paarberatung bzw. Paartherapie ist in der Regel keine Versicherungsleistung, es sei denn es ist psychotherapeutisch erforderlich, den Partner mit einzubeziehen.

Gesetzliche Versicherungen übernehmen in der Regel keine privaten Honorarleistungen. Gegebenenfalls kann im Einzelfall bei großer Dringlichkeit und Konsultation eines Arztes eine Lösung mit der Krankenkasse gefunden werden. Zum Kostenerstattungsverfahren gibt es ausführliche Informationen beim V.F.P. e.V. und zur Therapieplatzsuche www.therapieplatz-jetzt.de

Bei Selbstzahlern finden wir gemeinsam eine dem Budget angepasste Form, die finanzierbar und bezahlbar wird. Im begründeten Einzelfall kann bei äußerst finanziellen Engpässen ein Sondertarif mit mir vereinbart werden. 

 

Behandlungskosten als „außergewöhnliche Belastungen“

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Der Weg dahin ist jedoch nicht ganz einfach und muss im Grunde schon vor Beginn der Behandlung beschritten werden! Darauf weist der Verbandsanwalt des VFP (Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.) Dr. Frank Stebner hin:

„Maßgeblich für die steuerliche Anerkennung ist als gesetzliche Grundlage § 33 Einkommensteuergesetz (EStG).  Nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV in der Fassung vom 25.07.2014 gilt: „Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK für eine psychotherapeutische Behandlung. weiter zum gesamten Artikel

 

 

KONTAKT-FORMULAR zum Ausfüllen - E-Mail-Anfrage

 

 

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© Privatpraxis Manfred Jonek, Ulm 2023 - Diplom-Sozialpädagoge (BA) Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) - Paartherapeut - Elternberater  | Verfahrensbeistand (Familiengericht) | Lehrbeauftragter (Hochschule) | | Personal-Coach & Supervisor - Kommunikationstrainer |